Tarife für die Vermietung von Räumlichkeiten im Seeschloss Ort | EUR |
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Wappensaal oder Palas | |
Halbtagsnutzung (bis maximal 4 Stunden) | 360,00 |
Ganztagsnutzung (bis maximal 6 Stunden) | 504,00 |
Stundensatz ab der 7. Stunde | 50,40 |
Tagessatz für Auf- und Abbauarbeiten | 100,80 |
Seminarraum (inkl. Garderobe ohne Wappensaal) | |
Halbtagsbenutzung (bis maximal 4 Stunden) | 144,00 |
Ganztagsbenutzung (bis maximal 6 Stunden) | 204,00 |
Stundensatz ab der 7. Stunde | 24,00 |
Tarif pro weiterem Tag | 144,00 |
Hof (ab 18:00 Uhr) | |
bis zu 3 Stunden | 222,00 |
jede weitere Stunde | 69,60 |
Bereitstellung eines Saals (falls Schlechtwetter) | 98,40 |
Die Reinigung des Hofes wird, wenn notwendig, gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach Stundentarifen für Gemeindearbeiter (laut Voranschlag) | |
Tarife für Hochzeitsveranstaltungen | |
Miete Wappensaal und Palas bis zu 6 Stunden (inkl. Tisch- und Sesselmiete, exkl. Reinigungskosten) | 840,00 |
Stundensatz ab der 7. Stunde | 50,40 |
Sonstige Benützungen | EUR |
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Entleihen von Stühlen, je Tag und Stuhl | 2,58 |
Entleihen von Tischen, je Tag und Tisch | 4,80 |
Benützungsentgelt, laut Mietvertrag mit ARGE | lt. gültigem Mietvertrag |
Entleihen von Stühlen, je Tag und Stuhl durch den Schlossgastronomen (ARGE) | 1,02 |
Entleihen von Tischen, je Tag und Tisch durch den Schlossgastronomen (ARGE) | 1,32 |
Pauschale für die Verwendung des Internets, pro Tag | 18,00 |
Die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% ist in den angeführten Beträgen enthalten.
Entleihen von Stühlen: Für private Veranstaltungen (+ allfällige Transportkosten), der Tag der Abholung und der Tag der Rückstellung wird nicht berechnet, jedoch gelangt mindestens 1 Tag zur Verrechnung.
Benützungsentgelt: Dieses wird laut Mietvertrag mit der ARGE dann verrechnet, wenn ein Veranstalter für das Catering in den Sälen und im Hof nicht den Schlossgastronomen beauftragt.
Zur Verrechnung gelangen pro Tag und Saal höchstens 10 Stunden. Die Anmietung von Palas, Wappensaal und Seminarraum schließt die jeweiligen Nebenräume ein.
Für einen Sektumtrunk beim Schlossgastronomen (tagsüber) wird kein Entgelt eingehoben.
Bei Anmietung von zwei oder mehr Sälen (Palas, Wappensaal, Seminarraum) wird ein Rabatt von 25% auf die vorzuschreibende Mietsumme gewährt. Die Schlossverwaltung ist berechtigt eine Anzahlung von 50% der Mietkosten vor der geplanten Veranstaltung vorzuschreiben bzw. einzuheben.
Von der Schlossverwaltung ist im Falle von reservierten Sälen, welche wieder storniert werden, ein Entgelt in Höhe von 25 % des ursprünglich vorzuschreibenden Mietentgeltes einzuheben.
Im Falle von Lagerung von Gegenständen in den Sälen des Seeschlosses (Blockierung der Säle für andere Veranstaltungen) ist pro Tag ein Betrag von EUR 96,00 zu entrichten.
Feuerwache: Für bestimmte Veranstaltungen kann es zu einer vorgeschriebenen Feuerwache (durch die FF-Gmunden) kommen. Die anfallenden Entgelte werden von der Feuerwehr direkt vorgeschrieben.
Diese Regelung gilt für folgende Veranstaltungen:
– alle Veranstaltungen im Hof ab 200 Personen
– bei Auslastung aller Säle und für Veranstaltungen in einem Saal mit mindestens 150 Personen
– Beginn: Monate Mai, Juni, Juli und August ab 20.00 Uhr, restliche Monate ab 18.00h.